Der Versicherungs-Ratgeber - was wirklich wichtig ist für Familie, Recht, Eigentum, Auto und Gesundheit by Stiftung Warentest
Autor:Stiftung Warentest
Die sprache: deu
Format: epub
Herausgeber: Stiftung Warentest
veröffentlicht: 2013-03-14T16:00:00+00:00
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Platzt in der Nachbarwohnung der Waschmaschinenschlauch oder bricht dort Feuer aus, kann das auch ein Fall für die Wohngebäudeversicherung sein – wenn etwa auch Parkettböden beschädigt werden oder die Jalousie-Kästen mit Wasser volllaufen. Informieren Sie in so einer Situation auch die Wohngebäudeversicherung, wenn Sie als Wohnungseigentümer eine haben, oder sagen Sie Ihrem Vermieter Bescheid.
ALLES UNTER WASSER: ELEMENTARSCHADENSCHUTZ
Die vorgestellten Versicherungen für Wohngebäude und Hausrat haben häufig einen Haken, den viele Versicherte übersehen: Sie zahlen nicht für die Folgen von wetterbedingten Überschwemmungen. Tritt ein Fluss über die Ufer oder läuft nach Starkregen der Keller voll, übernimmt der Wohngebäudeversicherer in der Regel nicht die Kosten für das Abpumpen des Wassers, und er zahlt auch nicht für Schäden am Haus. Auch der Hausratversicherer kommt nicht auf, wenn durch das Wasser zum Beispiel im Keller gelagerte Koffer beschädigt werden.
Gegen die Folgen von Naturgewalten wie Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch konnten Sie sich bisher meist nur schützen, wenn Sie zusätzlich zu Wohngebäude- und Hausratversicherung eine Elementarschadenzusatzversicherung abschließen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat aber Anfang 2011 neue, für die Versicherer unverbindliche Musterbedingungen für die Wohngebäudeversicherung aufgestellt, wonach die Absicherung gegen Naturgefahren direkt in den Schutz der Wohngebäudeversicherung integriert ist.
Wenn die Versicherungsunternehmen ihre Bedingungen danach ausrichten, kann es sein, dass Sie für Ihr neues Haus auch gleich ein Komplettangebot inklusive Hochwasserschutz bekommen. Wollen Sie dann den Schutz vor Elementarschäden nicht, können Sie darauf verzichten, müssen ihn als Teil der Wohngebäudeversicherung aber ausdrücklich abwählen.
Häufig sinnvoller Schutz
Alle Jahre wiederkehrende Medienberichte über Hochwasser und Überschwemmungen bestätigen, dass der Elementarschadenschutz sinnvoll sein kann. Allerdings – und das ist gerade für die hart getroffenen Anlieger an einem Fluss der große Nachteil: Diejenigen, die den Schutz am dringendsten benötigen, bekommen ihn womöglich gar nicht. Denn die Versicherer ermitteln, wie hoch das Risiko ist, im Schadensfall zahlen zu müssen. Die Höhe des Risikos entscheidet nicht nur über den Preis, sondern auch darüber, obdem Interessenten überhaupt Versicherungsschutz erteilt wird.
Die Versicherer haben ein „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ (ZÜRS) entwickelt. Sie gehen von folgendem Hochwasserrisiko aus:
Gefährdungsklasse I: statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser.
Gefährdungsklasse II: statistisch einmal in 50 bis 200 Jahren ein Hochwasser.
Gefährdungsklasse III: statistisch einmal in 10 bis 50 Jahren ein Hochwasser.
Gefährdungsklasse IV: statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser.
Jedes Gebäude wird einer dieser vier Zonen zugeteilt. Am günstigsten ist der Elementarschadenschutz für Hausbesitzer, die Zone I oder II zugeordnet werden. Auch in Zone III können die Immobilienbesitzer sich noch gegen Elementarschäden versichern, doch sie müssen dafür in der Regel deutlich mehr zahlen.
Wer Zone IV zugeordnet wird, erhält dagegen keinen Schutz, obwohl er ihn am nötigsten hätte. Es kann auch passieren, dass der Versicherer Sie aufgrund eines erhöhten Risikos im Lauf der Zeit schlechter einstuft und Ihnen womöglich die Absicherung gegen Naturgefahren kündigt.
Wenn Sie den Versicherungsschutz für Elementarschäden bekommen können, sollten Sie darauf achten, dass Sie alle Vorgaben des Versicherers erfüllen und dass auch Schäden durch Rückstau im Schutz integriert sind. Rückstau entsteht, wenn Starkregen die Kanalisation überlastet oder sich Wasser auf der Oberfläche des Geländes sammelt, sodass die Keller überflutet werden.
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